Allgemeine Reisebedingungen (ARB) für Pauschalreisen

1     Geltung

1.1 Diese ARB gelten in Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen in den §§ 651a BGB bis 651y BGB und in Art. 250 und Art. 252 EGBGB für Pauschalreisen (Klassenfahrten, Gruppen- und Studienreisen) der Andiamo GmbH (fortan kurz „Andiamo“).

1.2 Sie gelten nicht für vermittelte Einzelleistungen und Reiseleistungen im Sinne von § 651a Abs. 4 BGB, die keine Pauschalreise darstellen, sowie für die Vermittlung verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB.

1.3 Sowohl die Erstellung eines individuellen Reiseangebots als auch die Annahme einer Gruppenreisebuchung durch Andiamo und ein Vertragsschluss stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Anmelder für sich und die von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer die Geltung dieser ARB anerkennt und durch Nichtwidersprechen genehmigt.

 

2     Vertragsschluss / Verpflichtung für Reiseteilnehmer

2.1  Mit der Anmeldung (Buchung), die schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege erfolgen kann, bietet der Anmelder Andiamo den Abschluss eines Pauschalreisevertrages über eine Klassenfahrt, bzw. Gruppen- oder Studienreise aufgrund der in einem schriftlichen Angebot genannten Leistungsbeschreibungen, vorvertraglichen Informationen und Preise verbindlich an.

2.2  Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder grundsätzlich im eigenen Namen auch hinsichtlich der in der Anmeldung genannten Reiseteilnehmer soweit nicht anders vereinbart. Ist der Anmelder Lehrer/in einer öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung, handelt er, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Repräsentant und bevollmächtigter Vertreter des jeweiligen Bildungsträgers.

2.3  Handelt der Anmelder ausnahmsweise in Vertretung für die einzelnen Reiseteilnehmer, sind die Teilnehmer namentlich und unter Bekanntgabe der Anschrift zu benennen. Der Anmelder ist Andiamo gegenüber gleichwohl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn im Falle minderjähriger Teilnehmer der Reisevertrag mangels Einwilligung oder Genehmigung durch die gesetzlichen Vertreter nicht wirksam zustande kommt.

2.4  Für die Vertragspflichten der angemeldeten Reiseteilnehmer steht der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, sofern der Anmelder eine entsprechende Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.5  Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Andiamo zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Andiamo dem Anmelder eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Bestätigung des Vertrages (Reisebestätigung) auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, soweit der Anmelder nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform hat.

2.6  Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Andiamo vor, an das sich Andiamo 7 Tage ab Zugang beim Anmelder gebunden hält. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Andiamo im Hinblick auf das neue Angebot auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat, und der Anmelder oder der Reiseteilnehmer innerhalb der Bindungsfrist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung (beispielsweise durch Zahlung auf den Reisepreis) das neue Angebot angenommen hat.

2.7  Die von Andiamo erteilten vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen gemäß Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.

2.8  Andiamo weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Brief, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Telemedien, Onlinedienste) abgeschlossen werden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht nur dann, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Anmelders geführt worden

 

3     Leistungen / Leistungsänderungen

3.1  Die vertraglich vereinbarten Leistungen von Andiamo ergeben sich im Einzelnen aus dem für die geplante Reise ausgearbeiteten Angebot, den vorvertraglichen Informationen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Die im Angebot enthaltenen Angaben sind für Andiamo grundsätzlich bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrags geworden sind. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetbeschreibungen, die nicht von Andiamo herausgegeben werden, sind für die Leistungspflicht von Andiamo nicht verbindlich.

3.2  Andiamo wird den Anmelder über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger informieren.

3.3  Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Andiamo nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind Andiamo vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.  

3.4  Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Anmelders, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, sind Anmelder und Reiseteilnehmer berechtigt, innerhalb einer von Andiamo gleichzeitig mit der Mitteilung der Änderung bestimmten angemessenen Frist

       - entweder die Änderung anzunehmen

       - oder entschädigungsfrei  vom Reisevertrag zurückzutreten

       - oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Andiamo eine solche Reise angeboten hat.

3.5  Der Anmelder hat die Wahl, auf die Mitteilung von Andiamo zu reagieren oder nicht. Der Anmelder kann entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Reagiert der Anmelder gegenüber Andiamo nicht oder nicht innerhalb der bestimmten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Anmelder in der Änderungserklärung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

3.6  Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Ergeben sich für die Durchführung der geänderten Reise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, hat Andiamo den Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

 

4     Preise

4.1  Bei Klassenfahrten und Gruppenreisen gilt der jeweils vertraglich mit dem Anmelder vereinbarte Gesamtreisepreis. Die im Angebot kalkulierten oder in der Reisebeschreibung genannten Einzelpreise pro Person sind von der genannten Gesamtzahl der tatsächlich an der Reise teilnehmenden Reisenden abhängig. Insoweit behält sich Andiamo vor, bei Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Gruppengröße die Einzelpreise pro Person in der Weise anzupassen, dass der Gesamtreisepreis durch die Anzahl der tatsächlichen Reiseteilnehmer dividiert wird.

4.2  Ausgenommen ist eine Reduzierung der Teilnehmerzahl von nicht mehr als 10 %, die zu keiner Änderung der Einzelpreise pro Person führt.

4.3  Andiamo wird dem Anmelder oder den Reiseteilnehmern eine Neuberechnung der Einzelpreise pro Person auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich mitteilen.

4.4  Unberührt bleibt ein Rücktrittsrecht von Andiamo nach Maßgabe von Ziffer 8.2 bei Nichterreichen einer angegebenen Mindestteilnehmerzahl.

4.5  Im Übrigen sind Preisänderungen nach § 651f Abs. 1 BGB ausgeschlossen.

      

5     Sicherungsschein / Zahlungsbedingungen

5.1  Andiamo hat durch Abschluss eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags mit der R+V Allgemeine Versicherung AG für den Fall, dass wegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz Reiseleistungen ausfallen, nach § 651r BGB iVm. Art. 252 EGBGB sichergestellt, dass Reisenden der gezahlte Reisepreis und etwaig notwendige Aufwendungen erstattet werden, die für die vertraglich vereinbarte Rückreise, z.B. einen Bus-, Flug- oder Fährtransfer, anfallen. Reisende haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheins einen unmittelbaren Anspruch gegen die im Sicherungsschein benannte Versicherungsgesellschaft. Ein Sicherungsschein wird dem Anmelder zusammen mit der Bestätigung des Vertrages (Reisebestätigung) ausgehändigt.

5.2  Bei Vertragsschluss ist gegen Aushändigung der Bestätigung eine Vorauszahlung auf den Reisepreis zu leisten. Sie beträgt 10% des Reisepreises. Der Restbetrag wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig und zahlbar, soweit feststeht, dass die Reise wie in der Bestätigung ausgewiesen durchgeführt wird.

5.3  Dauert die Reise weniger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein (Tagesreise) und übersteigt der Reisepreis pro Reisendem 500 EUR nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

5.4  Leisten Anmelder oder Reiseteilnehmer die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Andiamo zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Anmelders oder Reiseteilnehmers besteht, so ist Andiamo berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und eine Entschädigung entsprechend § 651h Abs. 2 BGB in Höhe der pauschalierten Ersatzansprüche entsprechend nachstehender Regelungen zu verlangen.

5.5  Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.

 

6     Rücktritt Reisender / Entschädigungspauschalen (Stornogebühren)

6.1  Ein Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Im Falle des Rücktritts oder bei Nichtantritt der Reise verliert Andiamo den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Andiamo aber  eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Andiamo zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Andiamo unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

6.2  Die Rücktrittsentschädigungen sind pauschaliert. Bei der Berechnung des Entschädigungsanspruchs sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Entschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldetem Teilnehmer für die gebuchte Klassen- bzw. Gruppengröße und wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des angemeldeten Reiseteilnehmers berechnet. Sie ist auf Verlangen des Reiseteilnehmers von Andiamo zu begründen.

6.3  Dem Anmelder oder dem angemeldeten Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, die Andiamo zustehenden Rücktrittskosten seien wesentlich geringer als die von Andiamo geforderten Entschädigungspauschalen (auch „Stornogebühren“).

6.4  Der pauschalierte Anspruch auf Stornogebühren beträgt pro Person bei einem Rücktritt:

-   bis 35 Tage vor Reisebeginn:                 10% des Reisepreises

-   ab dem 34. bis 22. Tag vor Reisebeginn:         20% des Reisepreises

-   ab dem 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn:         30% des Reisepreises

-   ab dem 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises

-   ab dem 7. bis 3. Tag vor Reisebeginn:   65% des Reisepreises

-   ab dem 2. Tag vor Reisebeginn

     oder bei Nichtantritt der Reise:              80% des Reisepreises

       Bei Busreisen und Reisen ohne Beförderungsmittel entstehen keine Stornogebühren bei

-   einer Reduzierung der Teilnehmerzahl von nicht mehr als 10 % und

-   einem Rücktritt jener Teilnehmer bis zum 14. Tag vor Reisebeginn.

       Als Stichtag für die Berechnung der Fristen gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei Andiamo.

6.5  Andiamo behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit Andiamo nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch Rücktritte die für die Preiskalkulation zugrunde gelegte und bekannt gegebene Klassen- bzw. Gruppengröße unterschritten wird. Unabhängig vom Rücktritt einzelner Reisender und der Berechnung einer Rücktrittsentschädigung richtet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer, soweit er als von der Gruppengröße abhängig vereinbart wurde, nach der Zahl der tatsächlich teilnehmenden Personen. Andiamo ist in diesen Fällen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

6.6  Etwaige Kostenerstattungen für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen können nur erfolgen, wenn Anmelder oder Reiseteilnehmer sich von den Leistungsträgern (Fähren, Hotels etc.) die verringerte Teilnehmerzahl bestätigen bzw. Reisegutscheine ändern lassen. Unbenutzte Tickets und Voucher müssen für Rückerstattungen umgehend nach Reiseende an Andiamo zurückgegeben werden.

6.7  Ist Andiamo infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat Andiamo unverzüglich zu leisten, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung.

6.8  Das Recht des angemeldeten Reiseteilnehmers nach Maßgabe nachstehender Bestimmungen einen Ersatzteilnehmer zu benennen und zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

 

7     Ersatzperson

7.1  Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Anmelder oder der Reiseteilnehmer auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter (Ersatzperson) in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Andiamo spätestens bis zum 7. Tag vor Reisebeginn zugeht.

7.2  Andiamo kann dem Eintritt des Dritten anstelle des angemeldeten Reiseteilnehmers widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

7.3  Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist Andiamo berechtigt, für die Andiamo durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal 10 EUR zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Andiamo hat dem Anmelder oder Reiseteilnehmer einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

7.4  Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der Anmelder, bzw. der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

 

8     Kündigung Andiamo / Rücktritt Andiamo

8.1  Andiamo kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Andiamo vom Reiseteilnehmer nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reiseteilnehmer in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Andiamo behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Andiamo muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

8.2  Andiamo kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 5 Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (Zugang beim Anmelder). Andiamo informiert den Anmelder und ggf. Reiseteilnehmer selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Anmelder unverzüglich zugeleitet. Der Reiseteilnehmer erhält den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.

8.3  Andiamo kann vor Reisebeginn nach Maßgabe von § 651h Abs. 4 Nr. 2 BGB vom Vertrag zurücktreten, wenn Andiamo aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat Andiamo den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt Andiamo vom Vertrag zurück, verliert Andiamo den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

 

9     Beistand / Mängelanzeige / Abhilfe / Minderung / Kündigung Reisender

9.1  Andiamo ist nach § 651q BGB verpflichtet, dem Reiseteilnehmer bei auftretenden Problemen und Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise durch Bereitstellung geeigneter Informationen Beistand zu gewähren und ihn zu unterstützen. Dies erfolgt zumeist durch die örtlichen Vertreter von Andiamo. Die jeweiligen Kontaktdaten können vom Reiseteilnehmer den Reiseunterlagen entnommen werden. Im Übrigen kann sich der Reisende zur Einforderung von Beistandsleistungen auch direkt an die Andiamo GmbH, Agnes-Miegel-Straße 28, 33415 Verl

       Telefon: +49 (0) 5246 909 98 14, Telefax: +49 (0) 5246 703697, E-Mail: info(at)andiamo-reisen.de, wenden.

9.2  Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von Mängeln erbracht, so können Reiseteilnehmer innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von Andiamo verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Andiamo kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Andiamo kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine angemessene Ersatzleistung angeboten wird. Hat die Ersatzleistung zur Folge, dass die Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, hat Andiamo dem betroffenen Reiseteilnehmer eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises zu gewähren.

9.3  Zuständig für die Entgegennahme der Mängelanzeigen von Reiseteilnehmern ist Andiamo. Mängelanzeigen sind an Andiamo unter den vorstehend (Ziff. 9.1) genannten Kontaktdaten zu richten. Andiamo stellt anheim, Mängelanzeigen über den Anmelder zu erstatten, der diese unverzüglich telefonisch, per E-Mail oder Telefax an Andiamo weiterzuleiten hat.

9.4  Der Reiseteilnehmer kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht frei von Reisemängeln erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.

9.5  Soweit Andiamo infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reiseteilnehmer weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

9.6  Ist eine Pauschalreise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt und leistet Andiamo innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reiseteilnehmer den Reisevertrag kündigen. Im eigenen Interesse des Reiseteilnehmers und aus Beweissicherungsgründen wird hierzu die Schriftform oder zumindest Textform empfohlen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reiseteilnehmer, sofern der Vertrag die Beförderung umfasste, den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet Andiamo nur den auf die in Anspruch genommenen bzw. zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.

 

10   Schadensersatz / Haftungsbeschränkungen / Fremdleistungen

10.1 Bei Vorliegen eines Reisemangels kann der Reiseteilnehmer unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung auch Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist vom Reiseteilnehmer selbst verschuldet, ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und für Andiamo nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Der Reiseteilnehmer kann auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.

10.2 Die Haftung von Andiamo für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

10.3 Für alle gegen Andiamo gerichtete Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (deliktische Schadensersatzansprüche), die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reiseteilnehmer und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

10.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen Andiamo ist beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Im Übrigen gilt § 651p Abs. 2 BGB, so dass haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften (bspw. EGV 261/2004; EGV 889/2002) und die auf internationalen Übereinkommen (bspw. Montrealer Übereinkommen) beruhen und auf die sich ein von Andiamo eingesetzter Leistungsträger berufen kann, auch zu Gunsten von Andiamo gelten.

10.5 Soweit Andiamo zusätzlich zur Reiseausschreibung Leistungen nicht in eigener Verantwortung als Reiseveranstalter erbringt, sondern lediglich vermittelt, erfolgt seitens Andiamo ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass es sich um Fremdleistungen eines weiteren Anbieters von Reiseleistungen handelt. Derartige Leistungen (bspw. zusätzliche Bustransfers, Flüge, Fährverbindungen, Hotelübernachtungen, Ausflüge, Eintrittskarten für Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen) werden von Andiamo unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet, dass sie erkennbar nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages sind. Andiamo haftet daher nicht selbst für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall ausschließlich nach den Vertragsbestimmungen dieser Leistungsträger, auf der Reiseteilnehmer hingewiesen wird und die ihm auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

10.6 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten hat der Reiseteilnehmer selbst zu verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Reiseteilnehmer vor Benutzung überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet Andiamo nur, wenn Andiamo ein zurechenbares Verschulden trifft. Andiamo empfiehlt insoweit den Abschluss einer Unfallversicherung.

10.7 Gepäckverluste, Schäden am Gepäck oder Zustellungsverzögerungen des Gepäcks bei Flugreisen empfiehlt Andiamo unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn Schadensanzeigen (P.I.R.) nicht ausgefüllt wurden. Eine Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust spätestens binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung gegenüber der Fluggesellschaft zu erstatten. Im Übrigen sind Verluste, Beschädigungen oder Fehlleitungen von Reisegepäck auch Andiamo anzuzeigen. Andiamo empfiehlt den Abschluss einer Reisegepäckversicherung

 

11   Flugbeförderung

11.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Andiamo, Reiseteilnehmer über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird Andiamo Reiseteilnehmern zumindest die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird. Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird diese den Reiseteilnehmern mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird Andiamo Reiseteilnehmer so rasch wie möglich unterrichten.

11.2 Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („gemeinschaftliche Liste“) ist unter folgender Website abrufbar: ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm.

 

12   Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1 Andiamo wird den Reiseteilnehmer über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes  einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung gegebenenfalls notwendiger Visa vor Vertragsschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reisebeginn unterrichten.

12.2 Reiseteilnehmer sind selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen (bspw. entstehende Rücktrittskosten), gehen zu Lasten der Reiseteilnehmer, es sei denn, Andiamo hat schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert. Es obliegt dem Reiseteilnehmer, darauf zu achten, dass sein Ausweisdokument für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

12.3 Andiamo haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung oder etwaig erforderlicher Ein- oder Durchreisegenehmigungen, insbesondere erforderlicher US-Reisegenehmigungen im ESTA-Verfahren, selbst wenn Reiseteilnehmer Andiamo mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass Andiamo eigene Pflichten verletzt hat.

 

13   Reiseversicherungen

Andiamo empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod. 

 

14   Datenschutz

14.1 Die personenbezogenen Daten, die der Anmelder und Reiseteilnehmer Andiamo zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten werden nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit jenen Daten findet der Reisende in der Datenschutzerklärung unter https://www.andiamo-reisen.de/datenschutz.html.

14.2 Soweit der Anmelder Andiamo personenbezogene Daten anderer Personen, insbesondere von Reiseteilnehmern mitteilt, hat er sicherzustellen, dass diese damit einverstanden sind und der Anmelder Andiamo die Daten übermitteln darf.

 

15   Verbraucherstreitbeilegung / ODR-Plattform

15.1 Andiamo unterwirft sich als Veranstalter von Pauschalreisen nicht einer Streitschlichtung nach Maßgabe des Verbraucherstreitschlichtungsgesetzes und ist hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet.

15.2 Die Kontaktdaten der offiziellen Streitbeilegungsstelle sind unter folgender Internetseite abzurufen:

       https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show.

15.3 Die Europäische Kommission bietet eine Onlineplattform zur Streitbeilegung bei Online-Vertragsabschlüssen unter der URL www.ec.europa.eu/consumers/odr an.

 

16   Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

Diese ARB und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter:

Andiamo GmbH
Agnes-Miegel-Straße 28, 33415 Verl
Tel.: +49 (0) 5246 909 98 14 ∙ E-Mail: info(at)andiamo-reisen.de
Geschäftsführer: Nina Nöthling ∙ Heinz Hasse
Amtsgericht Gütersloh ∙ HRB 9489
Umsatzsteuer-ID: DE288194378 
www.andiamo-reisen.de

Stand 21.11.2018